Nachdem RA André Schlatter das Gutachten überall lobend erwähnte hier die Aussage des Gerichtes dazu:

Zitat:  Das Gericht bezeichnet das Gutachten als intransparent, und lückenhaft.

Zusammenfassend erweise sich die Expertise in Bezug auf den konkreten Teil nicht nur als teilweise unklar und unverständlich, sondern auch als unvollständig.
Zusammenfassend leide die Expertise an formellen und materiellen Mängeln, welche seine Tauglichkeit als Beweismittel in weiten Teilen ausschliessen.
Das mangelhafte Gutachten erweist sich wegen der zusätzlichen Verletzung des Neutralitätsgebotes als nachträglich unbrauchbar. Der Experte hat keinen Anspruch auf das von Ihm verlangte und an Ihn ausbezahlte Honorar.